Betriebssanitäter



 


Ab einer bestimmten Anzahl von Versicherten ist gemäß der Vorschriften der Berufsgenossenschaften ein
Betriebssanitäter vorgeschrieben;
auf einer Baustelle z.B. ab 100 Versicherten.

Unsere Sanitäter besitzen eine langjährige Erfahrung und haben größtenteils eine höherwertige Ausbildung und Erfahrungen im Rettungsdienst.


Bitte beachten Sie, die Anforderungen  für Erste Hilfe Räume oder Sanitätscontainer fangen bereits bei einer wesentlich
geringen Anzahl an Versicherten an;
auf einer Baustelle bereits bei 50 Versicherten.

Auf Wunsch können wir neben dem Sanitäter auch einen Sanitätscontainer stellen.